Alsbach-Hähnlein, Ortsteil Hähnlein
Bauleitplanung der Gemeinde Alsbach-Hähnlein, Ortsteil Hähnlein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nördlich der Alten Schule“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und § 12 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a BauGB und § 12 BauGB
Frist: 28.11.2025 bis einschl. 04.01.2026
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alsbach-Hähnlein hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 11.11.2025 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördlich der Alten Schule“ gefasst und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand 08. Oktober 2025 gebilligt. Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nördlich der Alten Schule“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Innenentwicklung und Nachverdichtung im Innenbereich mit konkretem Vorhabenbezug und Schwerpunkt Wohnen durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO. Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich die Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichten. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB). Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,27 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Alsbach-Hähnlein stellt Gemischte Bauflächen – Bestand dar, dies kann – sofern erforderlich – bei einem Verfahren nach § 13a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann.
