Bauleitplanung der Gemeinde Wettenberg, Ortsteil Wißmar
Bebauungsplan Nr. 21 „Hinter der Wiese/In der Wiese“ 1. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 13a BauGB

Frist: vom 07.04.2025 bis einschl. 23.05.2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wettenberg hat in ihrer Sitzung am 11.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zu dem o. g. Bebauungsplan gefasst. Planziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kindertagesstätte/Familienzentrum. Besonderer Berücksichtigung bei der Planbearbeitung bedürfen die Belange des Orts- und Landschaftsbildes, der Erschließung und des Arten- und Naturschutzes. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,72 ha; der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Verfahrensunterlagen: