Münster (Hessen)
Bauleitplanung der Gemeinde Münster (Hessen)
Bebauungsplan M 38 „Mozartstraße / Beethovenstraße“
(Mischgebiet / Gewerbegebiet)
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Frist: Donnerstag den 26.02.2026 bis einschl. Montag den 30.03.2026
die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat in ihrer Sitzung am 14.12.2015 den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Am 7. Juni 2021 beschloss die Gemeindevertretung, die bisherigen Planungen für ein Wohnbaugebiet auf diesem Gelände einzustellen. Stattdessen wurde entschieden, die Fläche ausschließlich als Gewerbegebiet zu entwickeln. Zwischen 2023 und 2024 erfolgte der Abriss der bestehenden Gebäude auf dem Gelände.
Der rund 4,45 Hektar umfassende Bebauungsplan M 38 „Mozartstraße / Beethovenstraße“ sieht die Ausweisung eines Mischgebiets (MI) vor, in dem unter anderem eine Kindertagesstätte sowie ein Seniorenwohn- und -pflegeheim entstehen sollen. Überwiegend sind jedoch ein Gewerbegebiet (GE) und ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) vorgesehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münster hat den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Sitzung am 09.02.2026 gebilligt.
