Weilrod – Ortsteil Neuweilnau

Bauleitplanung der Gemeinde Weilrod, Ortsteil Neuweilnau
Bebauungsplan „Bornwiesen“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: vom 15.12.2025 bis einschl. 30.01.2026

die Gemeinde Weilrod betreibt das o. g. Bebauungsplanverfahren. Planziel des Bebauungsplans „Bornwiesen“ ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Ferienhausanlage“ i. S. § 10 BauNVO (Sondergebiete, die der Erholung dienen). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines naturnahen touristischen Angebots am Standort in Neuweilnau geschaffen werden. Besonderer Berücksichtigung bei der Planung bedürfen die natur- und artenschutzfachlichen Belange, die Belange des Hochwasserschutzes, der Landwirtschaft, des Orts- und Landschaftsbildes und der Er-schließung. Ein Scopingtermin mit den berührten Trägern öffentlicher Belange hat bereits stattgefunden. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,4 ha. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weilrod hat in Ihrer Sitzung am 11.12.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst.

Verfahrensunterlagen: