Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a und § 12 BauGB
Frist: 03.02.2025 bis einschl. 07.03.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in der Sitzung am 11.07.2024 den Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) und in der Sitzung am 18.12.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hoyergasse-Nord“ ist Ausweisung eines Mischgebiets i.S. § 6 BauNVO, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Geschosswohnungsbauten in der Hausbergstraße 12 und 14 und eines Geschosswohnungsbaus in der Hintergasse 3 zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst insgesamt rd. 0,35 ha. Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.