Stadt Eltville, Stadtteil Martinsthal (FNP)

Bauleitplanung der Stadt Eltville, Stadtteil Martinsthal (BPlan) – Nr. 107 „Kloster Tiefenthal“ und teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplans

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB

Frist: 26.01.2026 bis einschl. 27.02.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eltville hat in ihrer Sitzung am 12.07.2021 den
Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan sowie zu dem Bebauungsplan „An der B 260“
gefasst und in der Sitzung am 11.12.2023 den Aufstellungsbeschluss in zwei Teilgeltungsbereiche
gesplittet. In der Sitzung am 18.12.2025 wurde der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu der o.g.
Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 107 „Kloster
Tiefenthal“ sowie dem Bebauungsplan Nr. 107 „Kloster Tiefenthal“ gefasst.
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes i. S. § 11 Abs. 2 BauNVO:
Sonstiges Sondergebiet „Gesundheit, Soziales, Wohnen und Tourismus“.
Planziel der Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 107
„Kloster Tiefenthal“ ist im Wesentlichen die Änderung der Zweckbestimmung von „Sonderbaufläche
Kloster“ zu „Sonderbaufläche Gesundheit, Soziales, Wohnen und Tourismus“ (§ 11 Abs. 2 BauNVO).

Verfahrensunterlagen: