Stadt Idstein – Stadtteil Walsdorf (FNP)
Bauleitplanung der Stadt Idstein, Stadtteil Walsdorf
Bebauungsplan „Sportanlage Walsdorf“ und teilbereichsbezogene Änderung des
Flächennutzungsplanes
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Frist: Freitag den 27.03.2026 bis einschl. Donnerstag den 30.04.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 05. Februar 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportanlage Walsdorf“ in Idstein-Walsdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des o. g. Bebauungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage. Besonderer Berücksichtigung bei der Planung bedürfen die Belange der Landwirtschaft, der Erschließung sowie die Belange des Orts- und Landschaftsbildes. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 2,9 ha.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wird im Parallelverfahren durchgeführt. Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung der Darstellung zu „Flächen für Sport- und Spielanlagen“ sowie Straßenverkehrsflächen zu Lasten von „Flächen für Landwirtschaft Zweckbestimmung Acker, Wiese, Weide, Ödland“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von rund 2,63 ha.
