Stadt Kronberg im Taunus
Bauleitplanung der Stadt Kronberg im Taunus
Bebauungsplan Nr. 157 „Am Auernberg“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Frist: Mittwoch den 08.04.2026 bis einschl. Freitag den 08.05.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst. Grundlage der Planung ist der im Februar 2025 beschlossene städtebauliche Rahmenplan „Gewerbe im Bereich Kronberg Süd“. Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Am 05.03.2026 erfolgte der Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB).
