Lich – Kernstadt

Bauleitplanung der Stadt Lich, Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 47 „Tulpenweg“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 13a BauGB
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 und § 13a BauGB

Frist: Montag den 03.08.2026 bis einschl. Montag den 24.08.2026

die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lich betreibt das o. g. Bauleitplanverfahren. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023 statt. Die benachbarten Kommunen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.01.2023 beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Während der Entwurfsoffenlage wurden zahlreiche Anregungen insbesondere die Themen Arten- und Naturschutz betreffend vorgetragen. Das Artenschutzgutachten wurde daraufhin rechtlich und inhaltlich aktualisiert. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB insbesondere hinsichtlich der artenschutz- und umweltschutzrechtlichen Belange konkretisiert und ergänzt. Zudem wurden einzelne Anregungen von Trägern öffentlicher Belange aufgenommen. Aus der Öffentlichkeit waren keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lich hat am 24.06.2026 über die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten, die Anpassungen der Planunterlagen gebilligt und die erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Mit den vorgenommenen Anpassungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nach § 4a Abs. 3 erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 aufgrund der bereits vorab erfolgten Abstimmungen mit den betroffenen Behörden angemessen verkürzt.

Verfahrensunterlagen: