Neu-Anspach – Stadtteil Westerfeld

Bauleitplanung der Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Westerfeld
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegecampus Kleeblatt“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: Montag den 09.03.2026 bis einschl. Montag den 13.04.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Anspach hat in ihrer Sitzung am 03.03.2026 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegecampus Kleeblatt“ gefasst.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegecampus mit stationärer Pflege, Tagespflege, betreutem Wohnen, ambulanten Wohnformen sowie ergänzenden Büro- und Verwaltungsnutzungen einschließlich der erforderlichen Erschließungs-, Freiflächen- und Stellplatzanlagen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
Die Änderung des RegFNP und das Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegecampus Kleeblatt“ erfolgen im Parallelverfahren.

Verfahrensunterlagen: