Neustadt
Bauleitplanung der Stadt Neustadt (Hessen)
Bebauungsplan Nr. 4 „Der Galgenberg“ 3. Änderung“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
i. V. m. § 13a BauGB
Frist: 17.11.2025 bis einschl. 19.12.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Der Galgenberg“ gefasst. Planziel der 3. Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der bauplanungs- und bauordnungs-rechtlichen Festsetzungen u. a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu Dachformen, Stellplätzen usw. an aktuelle Maßstäbe. Damit einhergehend ergeben sich Möglichkeiten der Nachverdichtung im Sinne einer flächensparenden Innenentwicklung. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,5 ha; der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt (Hessen) (1995) stellt für den Bereich Wohnbauflächen Bestand bzw. Planung dar. Die Planung kann insofern als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.
