Schöfferstadt Gernsheim
Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim, Kernstadt,
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rheinstraße 6 + 8″
– Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB –
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. m.
§ 13a BauGB
Frist: Montag den 20.07.2026 bis einschl. Freitag den 28.08.2026
Die Schöfferstadt Gernsheim betreibt das o. g. Bebauungsplanverfahren. Planziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinstraße 6 + 8“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Innenentwicklung und die Umnutzung von historischem Baubestand mit
konkretem Vorhabenbezug und Schwerpunkt Wohnen. Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben
zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des
Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig. (§ 9
Abs. 2 BauGB). Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,28 ha.
