Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Taubenzehnter II“ 3. Bauabschnitt
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Frist: vom 26.05.2025 bis einschl. 04.07.2025
Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt das o. g. Bebauungsplanverfahren. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fortentwicklung des Baugebietes Taubenzehnter II zum Zwecke der Nachverdichtung für Wohnbauflächen. Besonderer Berücksichtigung bedürfen die Belange des Immissionsschutzes (Geruch und Schall), der Erschließung und der Ver- und Entsorgung. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,41 ha.