Bauleitplanung der Stadt Taunusstein
Bebauungsplan „Hermannsweg“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Frist: vom 20.06.2025 bis einschl. 24.07.2025
Die Stadt Taunusstein betreibt das o. g. Bebauungsplanverfahren. Die Ausweisung der Siedlungsfläche soll zu einem bedarfsorientierten Wachstum des Stadtteils Niederlibbach beitragen. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i. S. d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Besonderer Berücksichtigung bedürfen die Belange des Orts- und Landschaftsbildes und des Artenschutzes. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,85 ha. Neben dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans werden in externen Geltungsbereichen Flächen zur Entwässerung und Flächen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich aufgenommen.