Markt Hösbach, Ortsteil Wenighösbach
Bauleitplanung des Marktes Hösbach, Ortsteil Wenighösbach
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Erweiterung Sternberg“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Frist: Freitag den 20.03.2026 bis einschl. Freitag den 24.04.2026
der Marktgemeinderat Hösbach hat in der öffentlichen Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss und am 29.01.2026 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplan gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Neubaugebiet „Erweiterung Sternberg“ im Ortsteil Wenighösbach zu schaffen.
Im Mittelpunkt des Bebauungsplans „Erweiterung Sternberg“ steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i. S. § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 2,96 ha.
Das geplante Baugebiet soll am Ende der Sternbergstraße, nordwestlich der Friedhofstraße in Wenighösbach entstehen. Es ist im gültigen Flächennutzungsplan Hösbach bereits als Potentialfläche für ein künftiges Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Die Planung ist insofern als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu bewerten. Eine Änderung des FNP ist insofern nicht erforderlich.
Auf das anliegende Formblatt „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 BauGB)“ wird verwiesen. Dies ist im Anschreiben enthalten.
