Beteiligungsverfahren / Wettbewerbe / Downloads

Im Folgenden finden Sie Informationen zu unseren laufenden Verfahren und aktuellen Planungen.

Für die Aufstellung von Bauleitplänen oder deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung sind förmliche Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der genannten Fristen (siehe unten) Stellungnahmen abzugeben, die nach den Vorgaben des BauGB im weiteren Verlauf zu berücksichtigen sind. Neben Planunterlagen zu den laufenden Verfahren finden Sie an dieser Stelle Dokumente zu derzeit ausgeschriebenen Wettbewerben oder Vergabeverfahren, die von unserem Büro betreut werden, sowie aktuelle Stellenausschreibungen zum Download als PDF-Datei.

Gemeinde Birstein

Bauleitplanung der Gemeinde Birstein, Ortsteil Obersotzbach
Bebauungsplan „Erweiterung Ayurveda-Akademie & Kurzentrum“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: 08.12.2025 bis einschl. 16.01.2026

die Gemeindevertretung der Gemeinde Birstein hat am 19.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans für das oben genannte Vorhaben beschlossen und in der Sitzung am 18.09.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss dazu gefasst. Die Rosenberg Health & Management GmbH & Co. KG sowie die Rosenberg gGmbH – Europäische Akademie für Ayurveda mit Sitz in Obersotzbach planen eine bauliche Erweiterung sowie die Umnutzung einer ca. 1,6 ha großen landwirtschaftlichen Fläche. Diese soll teilweise als Bauland und teilweise als Garten-, Natur- und landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzungen zu schaffen.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Birstein erforderlich. In Teilbereichen östlich der Forsthausstraße sollen im Westen Sonderbauflächen und im Osten Grünflächen dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.

Verfahrensunterlagen:

Gemeinde Birstein

Bauleitplanung der Gemeinde Birstein, Ortsteil Obersotzbach
Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Bebauungsplans „Erweiterung Ayurveda-Akademie & Kurzentrum“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: 08.12.2025.bis einschl. 16.01.2026

die Gemeindevertretung der Gemeinde Birstein hat am 19.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans für das oben genannte Vorhaben beschlossen und in der Sitzung am 18.09.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss dazu gefasst. Die Rosenberg Health & Management GmbH & Co. KG sowie die Rosenberg gGmbH – Europäische Akademie für Ayurveda mit Sitz in Obersotzbach planen eine bauliche Erweiterung sowie die Umnutzung einer ca. 1,6 ha großen landwirtschaftlichen Fläche. Diese soll teilweise als Bauland und teilweise als Garten-, Natur- und landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzungen zu schaffen.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Birstein erforderlich. In Teilbereichen östlich der Forsthausstraße sollen im Westen Sonderbauflächen und im Osten Grünflächen dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.

Verfahrensunterlagen:

Alsbach-Hähnlein, Ortsteil Hähnlein

Bauleitplanung der Gemeinde Alsbach-Hähnlein, Ortsteil Hähnlein
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nördlich der Alten Schule“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und § 12 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13a BauGB und § 12 BauGB

Frist: 28.11.2025 bis einschl. 04.01.2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alsbach-Hähnlein hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 11.11.2025 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördlich der Alten Schule“ gefasst und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand 08. Oktober 2025 gebilligt. Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nördlich der Alten Schule“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Innenentwicklung und Nachverdichtung im Innenbereich mit konkretem Vorhabenbezug und Schwerpunkt Wohnen durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO. Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich die Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichten. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB). Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,27 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Alsbach-Hähnlein stellt Gemischte Bauflächen – Bestand dar, dies kann – sofern erforderlich – bei einem Verfahren nach § 13a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann.

Verfahrensunterlagen:

Gernsheim

Bauleitplanung der Schöfferstadt Gernsheim
Bebauungsplan „Die Grabenäcker“ 3. Änderung (Fluxum)

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: 17.11.2025 bis einschl. 19.12.2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 30.01.2023 den Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 28.10.2025 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu der o.g. Bebauungsplan gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt GreenTech Park „FLUXUM“ zu schaffen. Im Plangebiet sollen neue Unternehmen angesiedelt werden, Ziel ist die Ansiedlung von kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen, die innovative technologische Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten. Auf diese Weise soll ein Ort der Wissenschaft und Innovation mit Raum für Wachstum und Vernetzung entstehen.

Der bestehende Bebauungsplan „Die Grabenäcker“ (1985, 1. Änderung 1992) setzt bereits Gewerbe- und Industriegebiete nach § 8 und § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest, bedarf jedoch einer Anpassung an die neuen Anforderungen.

Zentrale Planungsziele sind die Neuordnung der Erschließung, die Anpassung der städtebaulichen Kennziffern, die Integration von Festsetzungen zum Hochwasserschutz sowie weitere umweltplanerische und bauordnungsrechtliche Regelungen. Die Ausweisung als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO und Industriegebiet nach § 9 BauNVO bleibt im Grundsatz bestehen.

Verfahrensunterlagen:

Die mit * gekennzeichneten Gutachten sind gegenüber den Gutachten, die Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren, unverändert.

Neustadt

Bauleitplanung der Stadt Neustadt (Hessen)
Bebauungsplan Nr. 4 „Der Galgenberg“ 3. Änderung“

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
i. V. m. § 13a BauGB

Frist: 17.11.2025 bis einschl. 19.12.2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Der Galgenberg“ gefasst. Planziel der 3. Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der bauplanungs- und bauordnungs-rechtlichen Festsetzungen u. a. zum Maß der baulichen Nutzung, zu Dachformen, Stellplätzen usw. an aktuelle Maßstäbe. Damit einhergehend ergeben sich Möglichkeiten der Nachverdichtung im Sinne einer flächensparenden Innenentwicklung. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,5 ha; der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt (Hessen) (1995) stellt für den Bereich Wohnbauflächen Bestand bzw. Planung dar. Die Planung kann insofern als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.

Verfahrensunterlagen: