Beteiligungsverfahren / Wettbewerbe / Downloads
Im Folgenden finden Sie Informationen zu unseren laufenden Verfahren und aktuellen Planungen.
Für die Aufstellung von Bauleitplänen oder deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung sind förmliche Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der genannten Fristen (siehe unten) Stellungnahmen abzugeben, die nach den Vorgaben des BauGB im weiteren Verlauf zu berücksichtigen sind. Neben Planunterlagen zu den laufenden Verfahren finden Sie an dieser Stelle Dokumente zu derzeit ausgeschriebenen Wettbewerben oder Vergabeverfahren, die von unserem Büro betreut werden, sowie aktuelle Stellenausschreibungen zum Download als PDF-Datei.
Stadt Rosbach vor der Höhe
Bauleitplanung der Stadt Rosbach vor der Höhe, Stadtteil Ober-Rosbach,
Bebauungsplan OR/28 „In der Preul“ 2. Änderung
– Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 12 BauGB –
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a und § 12 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. m.
§ 13a und § 12 BauGB
Frist: Montag den 06.07.2026 bis einschl. Freitag den 14.08.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach vor der Höhe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am
06.05.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans OR/28 „In der Preul“
gefasst.
Planziel der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der bauplanungs- und
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen u. a. zum Maß der baulichen Nutzung, Zahl der Vollgeschosse
und zur Gebäudehöhe, Stellplätzen usw. an die vorliegende Planung mit einer Seniorenwohnanlage. Es
handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
in Verbindung mit § 12 BauGB. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 0,4 ha.
Verfahrensunterlagen:
Niddatal – Stadtteil Ilbenstadt
Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt
Bebauungsplan I 13 „Westlich der Burg-Gräfenröder Straße“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Frist: Montag den 29.06.2026 bis einschl. Freitag den 14.08.2026
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat am 16.06.2026 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst.
Planziel des Bebauungsplanes Nr. I 13 „Westlich der Burg – Gräfenröder Straße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 4,3 ha, wovon rd. 2,5 ha als Wohnbauflächen vorgesehen sind.
Darüber hinaus werden die für die Erschließung erforderlichen Straßenverkehrsflächen einschließlich der Anbindung an die Burg-Gräfenröder Straße (L 3351) festgesetzt. Ergänzend werden öffentliche Grünflächen, Gehölzpflanzungen und naturschutzfachliche Pufferflächen vorgesehen, die der Eingrünung des Baugebietes sowie dem Schutz des westlich angrenzenden Vogelschutzgebietes „Wetterau“ und seiner wertgebenden Offenlandarten dienen.
