Beteiligungsverfahren / Wettbewerbe / Downloads

Im Folgenden finden Sie Informationen zu unseren laufenden Verfahren und aktuellen Planungen.

Für die Aufstellung von Bauleitplänen oder deren Änderung, Ergänzung und Aufhebung sind förmliche Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb der genannten Fristen (siehe unten) Stellungnahmen abzugeben, die nach den Vorgaben des BauGB im weiteren Verlauf zu berücksichtigen sind. Neben Planunterlagen zu den laufenden Verfahren finden Sie an dieser Stelle Dokumente zu derzeit ausgeschriebenen Wettbewerben oder Vergabeverfahren, die von unserem Büro betreut werden, sowie aktuelle Stellenausschreibungen zum Download als PDF-Datei.

Stadt Kronberg im Taunus

Bauleitplanung der Stadt Kronberg im Taunus
Bebauungsplan Nr. 157 „Am Auernberg“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Frist: Mittwoch den 08.04.2026 bis einschl. Freitag den 08.05.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst. Grundlage der Planung ist der im Februar 2025 beschlossene städtebauliche Rahmenplan „Gewerbe im Bereich Kronberg Süd“. Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Am 05.03.2026 erfolgte der Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB).

Verfahrensunterlagen:

Stadt Kronberg im Taunus

Bauleitplanung der Stadt Kronberg im Taunus
Bebauungsplan Nr. 158 „Am Kronberger Hang“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Frist: Mittwoch den 08.04.2026 bis einschl. Freitag den 08.05.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer Sitzung am 18.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst. Grundlage der Planung ist der im Februar 2025 beschlossene städtebauliche Rahmenplan „Gewerbe im Bereich Kronberg Süd“. Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Am 05.03.2026 erfolgte der Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB).

Verfahrensunterlagen:

Stadt Rosbach v. d. Höhe

Bauleitplanung der Stadt Rosbach v. d. Höhe
Bebauungsplan „Am Belgesbaum“ 1. Bauabschnitt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Frist: Dienstag den 07.04.2026 bis einschl. Freitag den 08.05.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rosbach v. d. Höhe hat in ihrer Sitzung am 21.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst. Die am 22.05.2024 beantragte Zielabweichung wurde am 04.07.2025 durch Beschluss der Regionalversammlung zugelassen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt, wurde in der Sitzung am 24.02.2026 gebilligt.

Planziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Einzelhandel, Ärzte, Gesundheitszentrum und Wohnen“ (SO EZ+W) für einen Lebensmittelvollversorger mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.600 m² zuzüglich Backshop sowie für die beschriebenen ergänzenden Nutzungen. Darüber hinaus ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehen. Bestandteil der Planung sind außerdem die erforderlichen Grünflächen sowie die verkehrliche Erschließung.

Verfahrensunterlagen:

Stadt Idstein Stadtteil Walsdorf (FNP)

Bauleitplanung der Stadt Idstein, Stadtteil Walsdorf
Bebauungsplan „Sportanlage Walsdorf“ und teilbereichsbezogene Änderung des
Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Frist: Freitag den 27.03.2026 bis einschl. Donnerstag den 30.04.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 05. Februar 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportanlage Walsdorf“ in Idstein-Walsdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des o. g. Bebauungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage. Besonderer Berücksichtigung bei der Planung bedürfen die Belange der Landwirtschaft, der Erschließung sowie die Belange des Orts- und Landschaftsbildes. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 2,9 ha.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wird im Parallelverfahren durchgeführt. Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung der Darstellung zu „Flächen für Sport- und Spielanlagen“ sowie Straßenverkehrsflächen zu Lasten von „Flächen für Landwirtschaft Zweckbestimmung Acker, Wiese, Weide, Ödland“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von rund 2,63 ha.

Verfahrensunterlagen:

Idstein – Stadtteil Walsdorf (B-Plan)

Bauleitplanung der Stadt Idstein, Stadtteil Walsdorf
Bebauungsplan „Sportanlage Walsdorf“ und teilbereichsbezogene Änderung des
Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Frist: Freitag den 27.03.2026 bis einschl. Donnerstag den 30.04.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 05. Februar 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sportanlage Walsdorf“ in Idstein-Walsdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des o. g. Bebauungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage. Besonderer Berücksichtigung bei der Planung bedürfen die Belange der Landwirtschaft, der Erschließung sowie die Belange des Orts- und Landschaftsbildes. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 2,9 ha.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wird im Parallelverfahren durchgeführt. Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung der Darstellung zu „Flächen für Sport- und Spielanlagen“ sowie Straßenverkehrsflächen zu Lasten von „Flächen für Landwirtschaft Zweckbestimmung Acker, Wiese, Weide, Ödland“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von rund 2,63 ha

Verfahrensunterlagen:

Stadt Steinbach (Taunus)

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Obergasse / Rombergstraße“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB

Frist: Montag den 23.03.2026 bis einschl. Freitag den 24.04.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in der Sitzung am 27.03.2023 den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplans „Obergasse / Rombergstraße“ ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 BauNVO und die Formulierung differenzierter Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen und zur Geschossigkeit, die aus städtebaulicher Sicht erforderlich sind, um eine maßvolle und gebietsverträgliche Nachverdichtung bei gleichzeitigem Erhalt angemessener privater Grünflächen zu ermöglichen.
Aufgrund der im Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der zwischenzeitlich erfolgten Konkretisierung der Planung wurde der Entwurf in mehreren Teilbereichen überarbeitet / ergänzt; insbesondere sind das:
Konkretisierung der Festsetzung, dass nur offene und überdachte Stellplätze sowie Garagen mit einem maximalen Abstand von der Straße von 6,0 m zulässig sind dahingehend, dass die Festsetzung auf die sog. Hinterliegergrundstücke nicht anwendbar ist. (TF A 4.0),
-Aufnahme einer Erläuterung zu Nebengebäuden in die Textlichen Festsetzung (B 1.1),
-Aufnahme der Empfehlung, dass bei Einfriedungen ein Mindestbodenabstand von 15 cm einzuhalten ist (B 3),
-Anpassung der Festsetzung zu Vorgärten dahingehend, dass Vorgartenflächen bis max. 80 % (vormals 50%) durch Stellplätze und Zufahrten überdeckt werden dürfen (B 4)
-Streichung des Hinweises zur Eintragung einer Nachbarbaulast bei Errichtung eines Doppelhauses auf dem jeweiligen Grundstück.
-Aufnahme eines Hinweises zum Baumschutz; hier insb. zur Größe und Art von Baumscheiben. (C 5)
-Aufnahme eines Hinweises zur Vermeidung von Vogelschlag (C 6)
-Aufnahme eines Hinweises, dass bei Bauanträgen zur Ermittlung des zu ermittelnden Kompensationsumfangs von Vogel- und Fledermaushabitaten ein artenschutzrechtliches Gutachten beizulegen ist. (C 7)

Zudem wurden einzelne Anregungen von Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, aufgenommen.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung und Ergänzung des Planentwurfs nicht berührt. Die geänderten / ergänzten Planunterlagen (2. Entwurf) werden erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen erneut eingeholt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die geänderten und/oder ergänzten Teile sind in blauer Schrift und kursiv dargestellt.

Verfahrensunterlagen:

Stadt Steinbach (Taunus)

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Radweg nach Oberhöchstadt“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: Montag den 23.03.2026 bis einschl. Freitag den 24.04.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Radweg nach Oberhöchstadt“ beschlossen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines rund 1,6 km langen straßenbegleitenden Radwegs entlang der Kreisstraße K 768 zwischen Steinbach und dem Kronberger Stadtteil Oberhöchstadt zu schaffen. Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem Hochtaunuskreis, Hessen Mobil und der Stadt Kronberg umgesetzt. Geplant sind unter anderem ein kombinierter Fuß- und Radweg, eine Querungshilfe, ein Regenrückhaltebecken sowie landschaftsplanerische Begleitmaßnahmen. Für den Abschnitt auf Steinbacher Gemarkung wird der Bebauungsplan planfeststellungsersetzend das erforderliche Baurecht schaffen.

Verfahrensunterlagen:

Niddatal – Stadtteil Ilbenstadt

Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt
Bebauungsplan I 16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: Montag den 23.03.2026 bis einschl. Donnerstag den 30.04.2026

die Stadt Niddatal betreibt das o. g. Bebauungsplanverfahren. Planziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf. Zulässig sind ein Feuerwehrstützpunkt, eine Rettungswache und Bauhof für die Stadt Niddatal. Besonderer Berücksichtigung bedürfen bei der Planung die Belange der Regionalplanung, des Verkehrs, des Artenschutzes, der Wasserwirtschaft sowie des Orts- und Landschaftsbildes. Im Umgriff des Bebauungsplans liegt eine Fläche von rund 1,82 ha. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 10.03.2026 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst.

Verfahrensunterlagen:

Markt Hösbach, Ortsteil Wenighösbach

Bauleitplanung des Marktes Hösbach, Ortsteil Wenighösbach
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Erweiterung Sternberg“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: Freitag den 20.03.2026 bis einschl. Freitag den 24.04.2026

der Marktgemeinderat Hösbach hat in der öffentlichen Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss und am 29.01.2026 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum o. g. Bebauungs- und Grünordnungsplan gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Neubaugebiet „Erweiterung Sternberg“ im Ortsteil Wenighösbach zu schaffen.
Im Mittelpunkt des Bebauungsplans „Erweiterung Sternberg“ steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i. S. § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 2,96 ha.
Das geplante Baugebiet soll am Ende der Sternbergstraße, nordwestlich der Friedhofstraße in Wenighösbach entstehen. Es ist im gültigen Flächennutzungsplan Hösbach bereits als Potentialfläche für ein künftiges Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Die Planung ist insofern als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu bewerten. Eine Änderung des FNP ist insofern nicht erforderlich.

Auf das anliegende Formblatt „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§ 4 BauGB)“ wird verwiesen. Dies ist im Anschreiben enthalten.

Verfahrensunterlagen:

Neu-Anspach – Stadtteil Westerfeld

Bauleitplanung der Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Westerfeld
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegecampus Kleeblatt“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Frist: Montag den 09.03.2026 bis einschl. Montag den 13.04.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Anspach hat in ihrer Sitzung am 03.03.2026 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegecampus Kleeblatt“ gefasst.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegecampus mit stationärer Pflege, Tagespflege, betreutem Wohnen, ambulanten Wohnformen sowie ergänzenden Büro- und Verwaltungsnutzungen einschließlich der erforderlichen Erschließungs-, Freiflächen- und Stellplatzanlagen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
Die Änderung des RegFNP und das Aufstellungsverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegecampus Kleeblatt“ erfolgen im Parallelverfahren.

Verfahrensunterlagen: